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Avaluma

Allgemeine Geschäftsbedingungen

avaluma Managed Agent · Fassung vom 5. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der cloudbasierten Plattform zur Erstellung und zum Betrieb KI-gestützter Avatar-Agenten (nachfolgend „Plattform“), die von der Avaluma.ai GmbH, c/o TechHub.K67, Kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104700, USt-IdNr. DE368827424, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Philipp Ladwig und Alexander Pech (nachfolgend „avaluma“), bereitgestellt wird. Kontakt: hello@avaluma.ai.

(2) Für die Überlassung von Software zum Betrieb in der eigenen Infrastruktur des Kunden (Self-Hosting) gelten gesonderte Lizenzbedingungen. Nutzt ein Kunde beide Leistungen, gelten beide Vertragswerke nebeneinander.

(3) Das Angebot richtet sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bestimmungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.

(4) Der Kunde gibt im Bestellvorgang an, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer handelt. Maßgeblich für die Einordnung des Vertragsverhältnisses ist diese Angabe, sofern sie nicht offensichtlich unzutreffend ist.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, avaluma stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Begriffe

Agent — eine vom Kunden erstellte Konfiguration aus Avatar, Stimme, Systemanweisungen, Wissensdokumenten und Werkzeugen.

Endnutzer — eine natürliche Person, die mit einem Agenten des Kunden kommuniziert.

Gesprächsminuten — die Dauer der aktiven Verbindung zwischen einem Endnutzer und einem Agenten, aufsummiert über alle Agenten des Kunden im Abrechnungszeitraum.

Kundeninhalte — alle vom Kunden eingebrachten Daten, insbesondere Systemanweisungen, Wissensdokumente und Werkzeugkonfigurationen.

Agentenausgabe — die von einem Agenten im Dialog erzeugten Inhalte.

Tarif — das gewählte Leistungspaket gemäß der auf der Website veröffentlichten Übersicht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot.

(2) Kostenfreier Tarif. Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung dieser AGB kommt ein Vertrag über die Nutzung des kostenfreien Tarifs zustande. avaluma ordnet dem Kundenkonto hierzu automatisch den kostenfreien Tarif zu.

(3) Kostenpflichtige Tarife. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang abschließt und avaluma die Bestellung durch Freischaltung oder Bestätigung in Textform annimmt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Dienstleister Polar Software Inc.

(4) Für Verbraucher: Vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, die Vertragslaufzeit, der Gesamtpreis und die Kündigungsbedingungen angezeigt. avaluma bestätigt den Vertragsschluss in Textform und stellt dabei diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung zur Verfügung.

(5) Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde informiert avaluma unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.

(6) Ein Anspruch auf Registrierung oder Vertragsschluss besteht nicht.

§ 4 Leistungsgegenstand

(1) avaluma stellt dem Kunden für die Vertragsdauer über das Internet Zugang zur Plattform zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website.

(2) Die Leistung umfasst insbesondere:

  • die Weboberfläche zur Erstellung und Verwaltung von Agenten;
  • einen Katalog an Avataren und Stimmen zur Auswahl;
  • den Betrieb der Laufzeitumgebung einschließlich der erforderlichen Sprachverarbeitung (Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachsynthese) und der Avatar-Darstellung;
  • die Einbettung von Agenten in Websites des Kunden sowie den Kiosk-Modus;
  • die Verarbeitung hochgeladener Wissensdokumente zur Verwendung durch die Agenten des Kunden.

(3) Vorleistungen Dritter. avaluma erbringt die Leistungen nach Absatz 2 unter Einsatz von Diensten Dritter, insbesondere Anbietern von Sprachmodellen, Sprachsynthese und Spracherkennung sowie Infrastrukturanbietern. Die eingesetzten Dienstleister sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt. avaluma ist berechtigt, diese zu wechseln; § 15 gilt entsprechend.

(4) Nicht geschuldet sind insbesondere die Erstellung individueller Avatare (gesonderte Vereinbarung), die inhaltliche Gestaltung oder Prüfung der Agenten des Kunden sowie Anpassungen an individuelle Anforderungen.

(5) Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für eine geeignete Internetverbindung und einen unterstützten Browser.

§ 5 Tarife und Kontingente

(1) Jeder Tarif umfasst ein monatliches Kontingent an Gesprächsminuten sowie Höchstgrenzen für die Anzahl der Agenten, gleichzeitiger Gespräche und Wissensdokumente. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss veröffentlichte Tarifübersicht.

(2) Das Minutenkontingent wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums zurückgesetzt. Nicht verbrauchte Gesprächsminuten verfallen und werden weder vergütet noch übertragen.

(3) Überschreitung. Ist das Minutenkontingent des laufenden Abrechnungszeitraums verbraucht, ist avaluma berechtigt, den Aufbau weiterer Gespräche bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums zu verweigern. avaluma weist den Kunden im Kundenkonto auf seinen Verbrauch hin. Ein Zukauf zusätzlicher Gesprächsminuten ist möglich, soweit avaluma diesen anbietet.

(4) Kostenfreier Tarif. Der kostenfreie Tarif darf zu Test-, Evaluierungs- und nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden. Für den Einsatz eines Agenten in einem geschäftlichen Umfeld, insbesondere auf einer geschäftlich genutzten Website oder gegenüber Kunden des Kunden, ist ein kostenpflichtiger Tarif erforderlich.

(5) Branding. In den Tarifen Free und Starter enthält die Benutzeroberfläche des Agenten einen Hinweis auf avaluma. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen, zu verdecken oder unkenntlich zu machen. In den übrigen Tarifen kann der Kunde eigenes Branding einsetzen.

(6) Tarifwechsel. Ein Wechsel ist über das Kundenkonto möglich. Beim Wechsel in einen höheren Tarif wird der Differenzbetrag anteilig berechnet und der neue Tarif sofort wirksam. Beim Wechsel in einen niedrigeren Tarif gilt der neue Tarif ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Übersteigt die Anzahl der Agenten nach einem Wechsel die Grenze des neuen Tarifs, werden überzählige Agenten deaktiviert; der Kunde wählt, welche Agenten aktiv bleiben. Deaktivierte Agenten bleiben gespeichert und können nach einem erneuten Wechsel wieder aktiviert werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Website veröffentlichten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern nicht ein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist.

(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsmittel. Der Kunde sorgt für die Gültigkeit des hinterlegten Zahlungsmittels und ausreichende Deckung.

(4) Zahlungsverzug. Kommt der Kunde in Verzug, ist avaluma nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Preisänderung. avaluma kann die Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen zuvor in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung hingewiesen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung ab dem genannten Zeitpunkt.

(6) Gegenüber Unternehmern: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über den kostenfreien Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden.

(2) Verträge über kostenpflichtige Tarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für avaluma insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 9 oder § 10 sowie bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Abrechnungszeiträumen.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung ist über das Kundenkonto oder per E-Mail an hello@avaluma.ai möglich.

(5) Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Plattform; die Agenten des Kunden werden deaktiviert. avaluma hält die Kundeninhalte noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie danach. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(6) Die Löschung des Kundenkontos setzt voraus, dass zuvor sämtliche Agenten gelöscht wurden.

(7) Für Verbraucher: Widerrufsrecht. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(8) Für Verbraucher: Sofortiger Leistungsbeginn und Wertersatz. Der Kunde kann im Bestellvorgang ausdrücklich verlangen, dass avaluma vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Widerruft er in diesem Fall, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Der Wertersatz wird zeitanteilig auf Grundlage des vereinbarten Gesamtentgelts für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet.

(9) Für Verbraucher: Das Widerrufsrecht besteht einmalig für den jeweiligen Vertrag. Die automatische Fortsetzung des Abonnements über den laufenden Abrechnungszeitraum hinaus begründet kein erneutes Widerrufsrecht.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) avaluma räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gewählten Tarifs bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Avatare und Stimmen. Sämtliche Rechte an den bereitgestellten Avataren, Avatarmodellen und Stimmen verbleiben bei avaluma oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht zur Nutzung im Rahmen der Plattform. Eine Nutzung außerhalb der Plattform, ein Export, eine Vervielfältigung oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu vervielfältigen, Sicherheitsmaßnahmen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen, automatisiert in einem über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehenden Umfang zuzugreifen oder Dritten den Zugang zu ermöglichen. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

(4) Referenznennung. avaluma ist berechtigt, Unternehmen als Referenzkunden unter Nennung des Namens und des Logos zu benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Nennung nur mit vorheriger Zustimmung.

§ 9 Kundeninhalte

(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Kundeninhalten.

(2) Der Kunde räumt avaluma das auf die Vertragsdauer beschränkte, einfache Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und an die nach § 4 Abs. 3 eingesetzten Dienstleister zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist.

(3) Kein Training durch avaluma. avaluma verwendet Kundeninhalte und Agentenausgaben nicht zum Training eigener KI-Modelle und gibt sie nicht zu Trainingszwecken an Dritte weiter. Für die Verarbeitung durch die nach § 4 Abs. 3 eingesetzten Dienstleister gilt Absatz 6 Satz 3 entsprechend.

(4) Zusicherungen des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den Kundeninhalten verfügt und dass deren Nutzung durch avaluma nach Absatz 2 keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(5) Freistellung. Gegenüber Unternehmern: Der Kunde stellt avaluma von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Absatz 4 oder von § 10 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. avaluma unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Speicherung von Gesprächsdaten. avaluma selbst speichert die Inhalte der Gespräche zwischen Agenten und Endnutzern nicht. In den Systemen von avaluma werden ausschließlich technische Nutzungsdaten erhoben (Zeitpunkt, Dauer, verwendeter Agent, eingesetzte Modelle) zu Abrechnungs-, Statistik- und Fehlerbehebungszwecken. Für die Verarbeitung durch die nach § 4 Abs. 3 eingesetzten Dienstleister gelten deren jeweilige Bedingungen; die Dienstleister und die Rechtsgrundlagen der Übermittlung sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt.

§ 10 Zulässige Nutzung

(1) Der Kunde ist für die Konfiguration seiner Agenten und deren Einsatz allein verantwortlich.

(2) Verbotene Einsatzzwecke. Der Kunde wird Agenten nicht einsetzen für:

  • die Verbreitung politischer Werbung oder die Beeinflussung von Wahlen und Abstimmungen;
  • Hassrede, Volksverhetzung, Diskriminierung oder Aufrufe zu Gewalt;
  • irreführende Kommunikation, insbesondere das Vortäuschen einer Identität, einer Amtsträgerschaft oder einer nicht bestehenden geschäftlichen Beziehung;
  • pornografische oder jugendgefährdende Inhalte;
  • betrügerische Handlungen, Phishing oder sonstige rechtswidrige Erlangung von Daten oder Vermögenswerten;
  • die Nachbildung real existierender Personen ohne deren nachweisliche Einwilligung;
  • sonstige rechtswidrige Zwecke.

(3) Sensible Einsatzbereiche. Der Einsatz von Agenten im Zusammenhang mit medizinischer, rechtlicher oder finanzieller Beratung, mit Personalauswahlverfahren, mit Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie in sonstigen Bereichen, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 als Hochrisiko-Anwendungen gelten, ist nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung mit avaluma zulässig.

(4) Keine Überwachungspflicht. avaluma nimmt keine inhaltliche Überprüfung der Agenten oder der Gespräche vor und ist hierzu technisch nicht in der Lage, da Gesprächsinhalte nicht gespeichert werden.

(5) Sperrrecht. Erlangt avaluma Kenntnis von einem Verstoß gegen diesen Paragrafen oder liegen konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist avaluma berechtigt, den betroffenen Agenten oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren. avaluma unterrichtet den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern dem keine rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Bei Wegfall des Sperrgrundes wird die Sperre aufgehoben. Die Zahlungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bestehen.

(6) Meldungen über rechtswidrige Inhalte können an hello@avaluma.ai gerichtet werden.

§ 11 Künstliche Intelligenz

(1) Beschaffenheit der Leistung. Die Agentenausgabe wird von generativen KI-Modellen erzeugt. Solche Modelle können inhaltlich unzutreffende, unvollständige, veraltete oder unangemessene Ausgaben erzeugen, auch wenn die zugrunde liegenden Kundeninhalte zutreffend sind. avaluma schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Agentenausgabe.

(2) Verantwortung für die Agentenausgabe. Der Agent tritt gegenüber Endnutzern im Namen und unter dem Erscheinungsbild des Kunden auf. Die Agentenausgabe ist dem Kunden zuzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet,

  • die Systemanweisungen und Wissensdokumente sorgfältig zu gestalten und aktuell zu halten;
  • geeignete inhaltliche Begrenzungen zu konfigurieren, insbesondere für Themen, in denen unzutreffende Auskünfte zu Schäden führen können;
  • den Agenten nicht so zu gestalten, dass er rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abgibt, sofern der Kunde dies nicht bewusst und abgesichert vorsieht;
  • seine Endnutzer darauf hinzuweisen, dass Auskünfte des Agenten unverbindlich sind und keine fachliche Beratung ersetzen.

(3) Kennzeichnung nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Agenten sind KI-Systeme, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren. Endnutzer sind darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. avaluma erfüllt diese Pflicht durch eine dauerhaft in den Videostream eingefügte Kennzeichnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung zu entfernen, zu überdecken, durch Zuschnitt oder Skalierung der Darstellung unkenntlich zu machen oder ihre Wahrnehmbarkeit auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. Der Kunde ist als Betreiber des Agenten verpflichtet, die ihn nach der KI-Verordnung treffenden Transparenz- und Informationspflichten gegenüber seinen Endnutzern zu erfüllen, insbesondere auch beim Einsatz im Kiosk-Modus.

(4) Modelländerungen. avaluma ist berechtigt, die eingesetzten KI-Modelle zu ändern, insbesondere wenn ein Modell vom jeweiligen Anbieter abgekündigt wird. Dies kann das Antwortverhalten der Agenten verändern. avaluma kündigt solche Änderungen, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf an. Der Kunde ist gehalten, das Verhalten seiner Agenten nach einer Änderung zu überprüfen.

§ 12 Einbettung, Kiosk-Modus, Schnittstellen

(1) Einbettung. Der Kunde kann Agenten in Websites einbetten. Die Einbettung ist nur auf den in der Plattform hinterlegten und vom Kunden kontrollierten Ursprüngen zulässig. Der Kunde hinterlegt ausschließlich Domains, für die er berechtigt ist, und umgeht die technischen Schutzmaßnahmen gegen Einbettung auf nicht freigegebenen Domains nicht.

(2) Information der Endnutzer. Der Kunde ist gegenüber seinen Endnutzern datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er hat diese über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen. avaluma stellt Musterhinweise zur Verfügung; deren Prüfung und Anpassung obliegt dem Kunden.

(3) Kiosk-Modus. Beim Einsatz eines Agenten an öffentlich zugänglichen Aufstellern oder Displays im unbeaufsichtigten Betrieb hat der Kunde sicherzustellen, dass am Aufstellungsort ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Kommunikation mit einem KI-System sowie auf die Datenverarbeitung angebracht ist und dass angemessene Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung getroffen werden. Ist mit einer Nutzung durch Minderjährige zu rechnen, hat der Kunde geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen.

(4) Schnittstellen. Soweit avaluma eine Programmierschnittstelle bereitstellt, kann der Kunde je Konto einen Zugangsschlüssel erzeugen. Der Schlüssel ist geheim zu halten. Sämtliche unter dem Schlüssel erfolgenden Zugriffe werden dem Kunden zugerechnet. avaluma ist berechtigt, Zugriffsgrenzen festzulegen und bei Überschreitung oder Missbrauchsverdacht den Schlüssel zu sperren. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung der Schnittstelle besteht nicht; § 15 gilt entsprechend.

§ 13 Verfügbarkeit und Support

(1) avaluma stellt die Plattform mit der branchenüblichen Sorgfalt bereit und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bezifferte Verfügbarkeitszusage wird in den über die Website buchbaren Tarifen nicht gegeben; ein Service Level Agreement kann im Rahmen eines Enterprise-Vertrags gesondert vereinbart werden.

(2) avaluma führt planmäßige Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mit angemessenem Vorlauf an.

(3) Die Verfügbarkeit der Plattform hängt von der Verfügbarkeit der nach § 4 Abs. 3 eingesetzten Dienstleister ab. avaluma wählt diese mit der gebotenen Sorgfalt aus und überwacht sie.

(4) Support. avaluma nimmt Supportanfragen per E-Mail an hello@avaluma.ai entgegen. In den Tarifen Business und Scale erfolgt eine bevorzugte Bearbeitung. avaluma bemüht sich um eine erste inhaltliche Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen. Ein Anspruch auf Behebung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.

§ 14 Datenschutz

(1) avaluma verarbeitet personenbezogene Daten in zweifacher Rolle: als eigener Verantwortlicher für die Daten, die zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Kontodaten, Abrechnungsdaten, Nutzungsmetadaten, Support-Kommunikation) — Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung — sowie als Auftragsverarbeiter des Kunden, soweit im Rahmen des Betriebs der Agenten personenbezogene Daten der Endnutzer des Kunden sowie Kundeninhalte verarbeitet werden.

(2) Für die Verarbeitung als Auftragsverarbeiter schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil dieses Vertrags und wird bei Vertragsschluss mit akzeptiert. Er enthält in einer Anlage die Liste der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter.

(3) Der Kunde ist gegenüber seinen Endnutzern Verantwortlicher. Er stellt insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sicher, erfüllt seine Informationspflichten und bearbeitet Betroffenenrechte. avaluma unterstützt ihn hierbei im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(4) Der Kunde bringt keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO in Wissensdokumente ein, sofern hierfür keine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und dies nicht gesondert mit avaluma vereinbart wurde.

§ 15 Änderungen

(1) Leistungsänderungen. avaluma ist berechtigt, den Leistungsumfang weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Beseitigung von Sicherheitslücken oder Störungen, aufgrund einer Änderung oder Einstellung von Vorleistungen Dritter oder zur technischen Weiterentwicklung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Änderungen kündigt avaluma mit angemessenem Vorlauf in Textform an. Beeinträchtigt eine Änderung die vertragsgemäße Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen.

(2) Kostenfreier Tarif. avaluma ist berechtigt, den kostenfreien Tarif mit einer Frist von acht Wochen einzustellen oder in seinem Umfang zu ändern. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert.

(3) Änderung dieser AGB. avaluma kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Setzt er die Nutzung nach Inkrafttreten fort, gilt die geänderte Fassung als angenommen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 16 Gewährleistung

(1) avaluma stellt die Plattform in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand bereit und erhält diesen Zustand während der Vertragsdauer aufrecht.

(2) Gegenüber Unternehmern: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform an und unterstützt avaluma bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang.

(4) Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) uneingeschränkt.

(5) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Agentenausgabe inhaltlich unzutreffend ist, ohne dass dies auf einer Störung der Plattform beruht (§ 11 Abs. 1).

§ 17 Haftung

(1) avaluma haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet avaluma begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Plattform gezahlt hat, mindestens jedoch auf 500 Euro.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Agentenausgabe. avaluma haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Agent des Kunden inhaltlich unzutreffende, unvollständige oder unangemessene Ausgaben erzeugt, es sei denn, dies beruht auf einer von avaluma zu vertretenden Störung der Plattform.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von avaluma.

§ 18 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ihr rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden oder unabhängig entwickelt wurden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.

§ 19 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf.

(3) avaluma ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sanktionen. Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten geführt wird und die Plattform nicht in oder aus einem Land nutzt, gegen das entsprechende Embargomaßnahmen bestehen.

(5) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von avaluma auf Dritte übertragen. avaluma ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs zu übertragen.

(6) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.